Leider kein Einzelfall – TÜV stempelt Bus “vu”*
Der TÜV, die Polizei und der Bus
Dieser Tage war es wieder soweit. Bei einer Kontrolle auf der A5 fiel
den Beamten ein Reisebus auf. Ein Reisebus nicht etwa zugelassen irgendwo jenseits des Ural, sondern im hiesigen Rheinland. Das Urteil des örtlichen technischen Überwachungsvereins, der mit der Überprüfung beauftragt wurde, lautete prompt: Höchststrafe!
Genauer: „Das Fahrzeug darf nach den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Bitte lassen Sie die Mängel umgehend beheben und kommen Sie anschließend zur Nachprüfung.“ Und weiter: „Das Fahrzeug darf nur noch in die nächste Werkstatt bewegt werden!“ Weiterlesen



